Ortsgericht

Ortsgericht Langendernbach

In Hessen gibt es für jede Gemeinde bzw. für jeden Ortsteil einer Gemeinde ein eigenständiges Ortgericht. Ortgerichte geben Bürgern und Gerichten wichtige Hilfestellung und tragen dazu bei, Kosten zu sparen. Sie sind als Hilfsbehörde der Justiz Partner für viele persönliche Angelegenheiten.
Jedes Ortsgericht hat mindestens 5 Mitglieder: die Ortsgerichtsvorsteherin oder den Ortsgerichtsvorsteher und die Ortgerichtsschöffen.
Ortgerichtsmitglieder sind Ehrenbeamte, die auf Vorschlag der Gemeinde von der Präsidentin oder dem Präsidenten / der Direktorin bzw. dem Direktor des zuständigen Amtsgerichts ernannt werden.
Zu den Aufgaben der Ortsgerichte gehören :
– Beglaubigung von Unterschriften und Abschriften öffentlicher oder privater Urkunden
– Sicherung von Nachlässen – Aufstellung von Nachlassinventaren
– Erteilung von Sterbefallanzeigen an das Nachlassgericht
– Schätzung von Grundstücken, Gebäuden, beweglichen Sachen und dergleichen auf Antrag eines
Beteiligten oder auf Ersuchen einer Behörde
– Mitwirkung bei der Feststellung von Grundstückgrenzen.

Ortsgerichtsvorsteher
Herr Johannes Schmidt
Feldstraße 3, 65599 Dornburg
Telefon: 06436 6106