Nah, verlässlich und bürgernah: In Hessen verfügt jede Gemeinde beziehungsweise jeder Ortsteil über ein eigenes Ortsgericht. Als ehrenamtliche Hilfsbehörde der Justiz unterstützt das Ortsgericht Langendernbach sowohl Bürgerinnen und Bürger als auch Gerichte bei rechtlichen Anliegen: zuverlässig, unkompliziert und kostensparend.

Wie das Ortsgericht besetzt ist

Das Ortsgericht besteht aus mindestens fünf Mitgliedern: einer Ortsgerichtsvorsteherin beziehungsweise einem Ortsgerichtsvorsteher sowie mehreren Ortsgerichtsschöffen. Alle Mitglieder sind Ehrenbeamte, die auf Vorschlag der Gemeinde von der Präsidentin oder dem Präsidenten beziehungsweise der Direktorin oder dem Direktor des zuständigen Amtsgerichts ernannt werden. Zuständig ist das Amtsgericht Limburg a. d. Lahn.

Aufgaben des Ortsgerichts

  • Beglaubigung von Unterschriften und Abschriften öffentlicher oder privater Urkunden
  • Sicherung von Nachlässen und Erstellung von Nachlassinventaren
  • Ausstellung von Sterbefallanzeigen zur Weiterleitung an das Nachlassgericht
  • Schätzung von Grundstücken, Gebäuden und beweglichem Eigentum auf Antrag oder behördliches Ersuchen
  • Mitwirkung bei der Feststellung und Abgrenzung von Grundstücksgrenzen

Damit steht das Ortsgericht den Bürgerinnen und Bürgern als vertrauensvoller Ansprechpartner bei vielen persönlichen und rechtlichen Anliegen des Alltags zur Seite.

Ansprechpartner

Ortsgerichtsvorsteher

  • Johannes SchmidtOrtsgerichtsvorsteher
  • Feldstraße 365599 Dornburg-Langendernbach
  • 06436 6106Telefon

Bitte vereinbaren Sie vor einem Besuch telefonisch einen Termin.